Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausfüllung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder einer durch vertretungsberechtigte Personen abgegeben ausdrücklichen Bestätigung.

§ 2 Angebot

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Die vom Besteller übersandte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen bzw. dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.

3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet ohne eventuell angefallene Kosten.

§ 3 Preise

1. Die Preise verstehen sich „brutto ab Werk" einschließlich normaler Verpackung zuzüglich Versandkosten (6,90 € / Bestellung) und gelten jeweils für die nachgefragte Menge.

2. Soweit nicht anders angegeben oder als Festpreis vereinbart, sind wir an die vereinbarten Preise vier Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung gebunden.

3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 4 Lieferung und Gefahrtragung

1. Die Einhaltung der uns obliegenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der dem Besteller obliegenden Verpflichtung voraus.

2. Die Gefahr des von unserem Willen unabhängigen Umständen des Untergangs und der von unserem Willen unabhängigen Umständen der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei einem Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Verkäufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

3. Auf Verlangen des Bestellers werden die Waren zu seinen Lasten versichert.

4. Rücksendungen oder Annullierungen nehmen wir nur nach vorheriger Verständigung an.

§ 5 Zahlung

1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalles (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne der Vertragspartner gerechtfertigt ist, können die Durchführungsbestimmungen Ausnahmen von dieser Regelung festsetzen.

2. Der Rechnungsbetrag ist per Vorauskasse oder per Nachnahme ohne Abzug zahlbar.

3. Bei wesentlichen Veränderungen in den Verhältnissen des Bestellers, die seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht gedeckt sind oder Zahlungen eingestellt werden, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und außerdem Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

4. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, so erhöht sich von Rechts wegen der noch offene Betrag um einen Pauschalbetrag von 10% des Hauptbetrages.
Es laufen von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung (ausgenommen bei Privatkunden) Verzugszinsen in Höhe von 10% ab dem Datum der Fälligkeit der Rechnung oder bei Privatkunden ab dem Datum der Inverzugsetzung per Einschreibebrief bei der Post.

§ 6 Mängelgewährleistung und Haftung

1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, voraus, dass dieser geschuldete Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Im Übrigen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Die Verjährungsfrist für Garantieansprüche des Privatkunden beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre. Gegenüber Unternehmern oder Unternehmen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

§ 7 Haftung

1. Die Haftung ist begrenzt auf das Produkt und ansonsten sind alle weiteren Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn diese wären durch den Anbieter, seiner gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen sind unzulässig. Sollte es zu Pfändungen oder Sicherstellungen nicht bezahlter Ware kommen, so hat der Käufer beziehungsweise Besitzer der Ware dafür Sorge zu tragen, dass die pfändende Instanz darauf hingewiesen wird, dass die Ware noch Eigentum des Verkäufers ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt im Voraus und ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf, sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

3. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für Rechnung und im Namen des Kunden einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, ein Konkursverfahren über sein Vermögen oder eine gerichtliche Reorganisation, beziehungsweise eine kollektive Schuldenvermittlung beantragt wird, er zahlungsunfähig wird oder sonstige Sicherungsinteressen des Vorbehaltslieferanten gefährdet werden.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – und einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögenslage sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabe-Ansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Kosten trägt der Kunde.

5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nach, ist er auf Verlangen hin verpflichtet, uns innerhalb von drei Tagen eine Aufstellung über die noch vorhandene Vorbehaltsware und ferner eine Aufstellung seiner Abnehmer mit Rechnungsdurchschriften unter der Angabe zuzuleiten, welche Forderungen gegenüber den Endabnehmern noch offen stehen. Der Käufer hat jederzeit alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu geben, um die im Voraus abgetretenen Ansprüche aus der Weiterveräußerung realisieren zu können. Der Verkäufer ist berechtigt, die Abtretungen Dritten anzuzeigen und direkte Zahlung an sich zu verlangen; auf Verlangen des Verkäufers ist hierzu auch der Kunde verpflichtet.

§ 9 Bildschirmdarstellung

Die Bilder, die zur Beschreibung der Ware verwendet werden, sind Beispielfotos. Diese stellen nicht in jedem Fall den Artikel naturgetreu dar, sondern dienen der Veranschaulichung. Je nach verwendetem Bildschirm und Browser können insbesondere Farben und Größen unterschiedlich dargestellt werden. Maßgeblich ist die Beschreibung des jeweiligen Artikels.

§ 10 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung und Verpfändung von dem Kunden gegenüber der Ha-Ra®® Umwelt- und Reinigungstechnik GmbH zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der Ha-Ra®® Umwelt- und Reinigungstechnik GmbH ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§ 11 Gerichtsstand/Teilunwirksamkeit

1. Gerichtsstand ist Eupen (Belgien), soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.

2. Es gilt das belgische Recht. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren rechtlicher Sinn und wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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